beck-up
made in Remscheid

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
beck-up


§ 1 GELTUNGSBEREICH:

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung für alle von der Firma beck-up (Inhaber Andreas Beck, Hindenburgstr.63, 42853 Remscheid, nachfolgend beck-up genannt) angebotenen Leistungen und werden von Schülerinnen, Schülern, Studentinnen, Studenten, Eltern, Erziehungsberechtigten, Veranstaltungsteilnehmerinnen, Veranstaltungsteilnehmern, Angebotsteilnehmerinnen und Angebotsteilnehmern (nachfolgend Kunden genannt) durch ihre Anmeldung anerkannt. Diese AGB gelten ebenfalls für zukünftige weitere Anmeldungen zu Kursen, Unterricht, Veranstaltungen oder Angeboten (nachfolgend Leistungen genannt), ohne dass es hierfür einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt beck-up nicht an, es sei denn beck-up stimmt im Voraus schriftlich diesen Bedingungen zu.

§ 2 ZIELE UND GESCHULDETE LEISTUNGEN:

beck-up erbringt Leistungen im Bildungs-, Sport- und Freizeitbereich. Zwischen beck-up und den Kunden bzw. deren gesetzlichen Vertretern wird ein Dienstvertrag geschlossen. Ist ein Kunde bei der Anmeldung bereits volljährig, so ist dieser/diese Vertragspartner(in). Bei allen Leistungen von beck-up ist kein konkreter Erfolg geschuldet.

Die Leistungen werden von beck-up festgelegt. beck-up behält sich ausdrücklich vor, angebotene Leistungen auch kurzfristig zu ändern, wenn für diese Änderung wichtige Gründe vorliegen. Einen Anspruch auf einen bestimmten Angebotserteilenden hat der Kunde nicht. Die Angebotszeiten werden mit den Kunden abgesprochen. Auch wird zwischen beck-up und den Kunden vereinbart, in welchem Umfang Angebote für den vom Kunden angestrebten Erfolg durchgeführt werden sollen.

§ 3 DURCHFÜHRUNG:

Für die Teilnahme an den Leistungen in den Bereichen Sport, Bildung und Freizeit von beck-up werden Gebühren erhoben, deren Höhe aus der jeweils gültigen Preisliste oder entsprechenden Ausschreibungen hervorgeht. Die Preisliste ist unter www.beck-up.com jeder Zeit einsehbar. beck-up behält sich vor, eine Leistung aus wichtigen, nicht von Ihr zu vertretenen Gründen kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Diese Gründe können insbesondere vorliegen bei Erkrankung des Angebotserteilenden oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, wenn diese für eine Leistung festgelegt ist. Aus diesen Gründen ausgefallene Termine werden nach Absprache mit dem Kunden nachgeholt oder nicht in Rechnung gestellt.

Durch Unterschrift erbrachter Leistungen im Bereich Learning „Nachhilfe individuell“– auch des minderjährigen Teilnehmenden – beglaubigt der Kunde die Inanspruchnahme der Leistung. Es gilt insofern Gewohnheitsrecht.

Durch Unterschrift erbrachter Leistungen im Bereich Learning „Nachhilfe Pool“– auch des minderjährigen Teilnehmenden – beglaubigt der Kunde die Inanspruchnahme der Leistung. Hier wird jedoch eine monatliche Gebühr erhoben, die unabhängig von der Anwesenheit in Rechnung gestellt werden. Es gilt insofern Gewohnheitsrecht.

Durch Absenden eines digitalen Formulars erbrachter Leistungen im Bereich eLearning – auch des minderjährigen Teilnehmenden – beglaubigt der Kunde die Inanspruchnahme der Leistung. Es gilt insofern Gewohnheitsrecht.

Erbrachte Leistungen im Bereich Sport („Tennis Basic“, „Tennis Team“, „Tennis Players Night“, „Tennis Meeting Point“) gelten auch ohne geleistete Unterschrift als in Anspruch genommen. Hier wird sich zu einem Angebot angemeldet, das unabhängig von der Anwesenheit in Rechnung gestellt wird. Leistungen zu den oben genannten im Bereich Sport, die in den Schulferien bzw. an Feiertagen erbracht werden, werden individuell abgesprochen und in Rechnung gestellt.

Erbrachte Leistungen im Bereich Sport und Freizeit, die einer gesonderten Ausschreibung unterliegen, werden nach Anmeldung unabhängig von der Anwesenheit in Rechnung gestellt wird.

§ 4 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG:

Bei den Leistungen „Nachhilfe individuell“, „Tennis Basic“, „Tennis Team“, „Tennis Players Night“ und „Tennis Meeting Point“ wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung der Leistungen „Nachhilfe individuell“ und „Tennis Meeting Point“ ist für den Kunden und beck-up jederzeit möglich. Eine Kündigung der Leistungen „Tennis Basic“, „Tennis Team“ und „Tennis Players Night“ ist für beck-up und den Kunden mit einer Frist von vier Wochen jederzeit möglich. Bei allen anderen Leistungen gilt die jeweilig vertraglich vereinbarte Laufzeit. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung ist an folgende Adresse zu senden: beck-up, Hindenburgstr.63, 42853 Remscheid. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, bleibt davon unberührt.

§ 5 MITWIRKUNG:

Der Kunde verpflichtet sich, die am jeweiligen Veranstaltungsort geltende Hausordnung und die eventuell ausgehändigten oder aushängenden Hinweise zur Benutzung der technischen Ausstattung zu beachten. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß des Kunden gegen diese Regeln oder bei ungebührlichem Verhalten, kann der Kunde mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme an dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Veranstaltung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Die Gebühren für das jeweilige Angebot bzw. die jeweilige Veranstaltung müssen dennoch vom Kunden gezahlt werden.

§ 6 HAFTUNG:

beck-up haftet für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens beck-up. Für Schäden, die durch einfach fahrlässige Pflichtverletzungen entstehen, haftet beck-up nur, wenn die verletzte Pflicht vertragswesentlich ist und auf deren Einhaltung von Seiten des Kunden vertraut wird und regelmäßig vertraut werden darf. beck-up haftet nicht für eventuelle Vermögensschäden, die aus einer nicht zustande gekommenen Leistung oder aus dem Abbruch einer solchen Leistung resultieren. Der Kunde haftet für Sachschäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. beck-up haftet nicht für den Diebstahl oder sonstigen Verlust eingebrachter Sachen oder der Garderobe des Kunden.

§ 7 ZAHLUNG, FÄLLIGKEIT UND VERZUG:

Seitens beck-up erfolgt der Rechnungsversand für die entsprechende Leistung per E-Mail. Sollte der Kunde eine Rechnung auf postalischen Weg anfordern, so erhebt beck-up hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro. Der Kunde erteilt beck-up ein SEPA Lastschriftmandat für ein deutsches Bankkonto zum Lastschrifteinzug oder tätigt eine Überweisung. Barzahlung für den Kunden ist ausgeschlossen und nicht möglich.

Hat der Kunde eine SEPA-Lastschrift erteilt, werden die geschuldeten Beträge, nach schriftlicher Benachrichtigung seitens beck-up, per SEPA-Lastschrift eingezogen. Sollte aus nicht von beck-up zu vertretenen Gründen die Bank diesen Lastschrifteinzug nicht akzeptieren oder sollte in der Folge eine Rücklastschrift erfolgen, ist der Kunde verpflichtet, beck-up die daraus resultierenden Bankgebühren zu erstatten.

Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich beck-up die Geltendmachung von Mahnkosten für verauslagte Unkosten vor. Diese umfassen nach einer gebührenfreien Zahlungserinnerung (erste Mahnung), ab der nächsten Mahnung pauschal 5,00 Euro.

Absagen des Bildungsangebotes „Nachhilfe individuell“ sind durch den Kunden nachweislich bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des Bildungsangebotes an den Angebotserbringenden von beck-up zu richten. Für nicht rechtzeitiges Absagen des Bildungsangebotes „Nachhilfe individuell“ berechnet beck-up die volle Höhe der für das Bildungsangebot „Nachhilfe individuell“ vereinbarten Vergütung.

Die vereinbarte Gebühr des Bildungsangebotes (Nachhilfepool), der Sportangebote und der Freizeitangebote bleibt bei Nichterscheinen unberührt und wird in voller Höhe geltend gemacht.

beck-up erhebt für Bildungsangebote bei seinen Rechnungen als zertifizierter Bildungsdienstleister derzeit keine Umsatzsteuer. Werden vormals umsatzsteuerbefreite Dienstleistungen durch Gesetzesänderungen oder Aufhebung einer Steuerbefreiung umsatzsteuerpflichtig, so ist beck-up berechtigt, ab diesem Zeitpunkt die anfallende Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

§ 8 DATENSCHUTZ:

beck-up behält sich vor, Daten der Kunden elektronisch zu speichern und zu verarbeiten im Rahmen der gesetzlichen Regeln nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Nicht vertragsrelevante Daten wie Unterrichtsergebnisse, Unterrichtsstoff und Informationen über Noten werden diskret behandelt, nicht gespeichert und auch nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden sich unter www.beck-up.com.

§ 9 NEBENABREDEN / SALVATOISCHE KLAUSEL

Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollte eine der Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Erfüllungsort aller Dienstleistungen, soweit nicht vertraglich anders vereinbart, ist Remscheid. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Remscheid vereinbart.