beck-up

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen: ( Stand: 04/2007)

§ 1 Geltungsbereich:

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung für alle von der Firma beck-up (Beck und Jung GbR, Martin-Luther-Straße 8, 42853 Remscheid, nachfolgend beck-up genannt) angebotenen Leistungen und werden von Schülern, Erziehungsberechtigten und Veranstaltungsteilnehmern (nachfolgend Kunden genannt) durch ihre Anmeldung anerkannt. Diese AGB gelten ebenfalls für zukünftige weitere Anmeldungen zu Kursen, Unterricht oder Veranstaltungen, ohne daß es hierfür einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt beck-up nicht an, es sei denn beck-up stimmt im Voraus schriftlich diesen Bedingungen zu.

§ 2 Ziele und geschuldete Leistungen

beck-up erbringt Nachhilfeunterricht für Schüler, Sportunterricht sowie Leistungen zur Freizeitgestaltung. Zwischen beck-up und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schüler/Teilnehmer (nachfolgend Kunde genannt) wird ein Dienstvertrag geschlossen. Ist der/die Schüler(in)/Teilnehmer(in) (nachfolgend ebenfalls Kunde genannt) bei der Anmeldung bereits volljährig, so ist dieser/diese Vertragspartner(in). Bei allen Leistungen von beck-up ist kein konkreter Erfolg geschuldet.
Der Unterrichts- bzw. Veranstaltungsort wird von beck-up festgelegt. beck-up behält sich ausdrücklich vor, den Unterrichtsort auch kurzfristig zu ändern, wenn für diese Änderung wichtige Gründe vorliegen. Einen Anspruch auf einen bestimmten Lehrer oder Trainer hat der Kunde nicht. Die Unterrichtsbzw. Veranstaltungszeiten werden mit den Kunden abgesprochen. Auch wird zwischen beck-up und den Kunden vereinbart, in welchem Umfang Unterrichtsstunden/ Veranstaltungen für den vom Kunden angestrebten Lernerfolg durchgeführt werden sollen.


§ 3 Durchführung:

Für die Teilnahme an den Angeboten von beck-up werden Gebühren erhoben, deren Höhe aus der jeweiligen Anmeldung hervorgeht. beck-up behält sich vor, eine Veranstaltung, einen Nachhilfetermin oder eine Sportunterrichtseinheit aus wichtigen, nicht von Ihr zu vertretenen Gründen kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Diese Gründe können insbesondere vorliegen bei Erkrankung des Lehrers/Trainers/Begleitperson oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Aus diesen Gründen ausgefallene Termine werden nach Absprache mit dem Kunden nachgeholt.
Durch Unterschrift nach gehaltener Nachhilfestunde/Sportstunde/Veranstaltung – auch des minderjährigen Schülers - beglaubigt der Kunde die Inanspruchnahme der Nachhilfe bzw. die Teilnahme an der Sportstunde/Veranstaltung. Es gilt insofern Gewohnheitsrecht.


§ 4 Vertragsdauer und Kündigung :

a) Für den Fall, daß ein Dienstvertrag im Bezug auf Nachhilfeleistungen oder Sportunterrichtsleistungen geschlossen wird, gilt der Dienstvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung ist in diesem Fall auch ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen für beck-up und den Kunden möglich. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
b) Für den Fall, daß ein Dienstvertrag im Bezug auf die Erbringung einer Freizeitveranstaltung geschlossen wird, gilt der Vertrag als nur für die konkret benannte Veranstaltung als geschlossen. Eine Kündigung dieses Vertrages ist bis zwei Wochen vor geplantem Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen schriftlich durch den Kunden oder beck-up möglich. Im Falle der Kündigung durch den Kunden gilt § 7 c) entsprechend.
c) In jedem Falle ist die Kündigung an folgende Adresse zu senden: beck-up, Beck und Jung GbR, Papenbergerstr. 18, 42853 Remscheid.


§ 5 Mitwirkung

Der Kunde verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung und die eventuell ausgehändigten Hinweise zur Benutzung der technischen Ausstattung zu beachten. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß des Kunden gegen diese Regeln oder bei ungebührlichem Verhalten, kann der Kunde mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme an der Nachhilfe-/Sport- oder Freizeitveranstaltung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Die Gebühren für die jeweilige Veranstaltung müssen dennoch vom Kunden gezahlt werden.
 

§ 6 Haftung:

beck-up haftet für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens beck-up. beck-up haftet nicht für eventuelle Vermögensschäden, die aus einer nicht zustande gekommenen Veranstaltung/Unterrichtsstunde/Sportunterrichtsstunde oder aus dem Abbruch einer solchen Veranstaltung resultieren. Der Kunde haftet für Sachschäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. beck-up haftet nicht für den Diebstahl oder sonstigen Verlust eingebrachter Sachen oder der Garderobe des Kunden.
 

§ 7 Zahlung, Fälligkeit und Verzug:

a) Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag zum ausgewiesenen Datum nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei beck-up. Für den Fall, daß vertraglich vereinbart ist, die Zahlung der Leistungen von beck-up per Lastschriftverfahren zu erbringen, werden die entsprechend geschuldeten Beträge durch beck-up am dritten Werktag des Monats für den jeweiligen Monat per Lastschrift eingezogen. Sollte aus nicht von bBeck-up zu vertretenen Gründen die Bank diese Abbuchung nicht akzeptieren, ist der Kunde verpflichtet, beck-up die daraus resultierenden Bankgebühren zu erstatten. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich beck-up die Geltendmachung von Mahnkosten für verauslagte Unkosten vor. Diese umfassen ab der ersten Mahnung: Bis zu einem Betrag von 50,- € 3,- €, bis zu einem Betrag von 150,- € 5,- €, bis zu einem Betrag von 250,-€  8,- €, bei Beträgen über 250,- € 10,- € jeweils pro Mahnung für bis zu drei Mahnungen.
b) Absagen von Nachhilfestunden sind durch den Kunden bis spätestens einen Tag vor Beginn der Nachhilfe an beck-up zu richten. Für nicht rechtzeitig abgesagte Nachhilfestunden berechnet beck-up die Hälfte der für die Nachhilfeleistung vereinbarten Vergütung.
c) Absagen der Teilnahme an gebuchten Freizeitveranstaltungen sind rechtzeitig, d.h. bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung an beck-up schriftlich zu richten. Wird durch den Kunden nicht rechtzeitig die Teilnahme an einer Veranstaltung abgesagt, so ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Teilnahmegebühr zu entrichten oder einen Ersatzteilnehmer zu stellen, der die Teilnahmegebühr im Voraus entrichtet. beck-up behält sich vor, gestellte Ersatzteilnehmer aus wichtigen Gründen abzulehnen.
d) Für die Teilnahme an gebuchten Sportveranstaltungen ist eine Absage jederzeit möglich. Die vereinbarte Vergütung wird in jedem Falle fällig, unabhängig vom Grund der Absage (wie z.B. Verhinderung, Erkrankung usw.) durch den Kunden.
e) beck-up erbringt unterschiedliche Dienstleistungen. Sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, sind alle Preisangaben sog. Bruttopreise. Dienstleistungen, die von der Umsatzsteuer nach gültiger Gesetzeslage befreit sind, werden umsatzsteuerfrei in Rechnung gestellt. Werden vormals umsatzsteuerbefreite Dienstleistungen durch Gesetzesänderungen umsatzsteuerpflichtig, so ist beck-up berechtigt, ab diesem Zeitpunkt die anfallende Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
 

§ 8 Datenschutz:

beck-up behält sich vor, Daten der Kunden elektronisch zu speichern und zu verarbeiten im Rahmen der gesetzlichen Regeln nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Nicht vertragsrelevante Daten wie Unterrichtsergebnisse, Unterrichtsstoff und Informationen über Noten werden diskret behandelt, nicht gespeichert und auch nicht an Dritte weitergegeben.


§ 9 Nebenabreden/ Salvatorische Klausel

Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Erfüllungsort aller Dienstleistungen, soweit nicht vertraglich anders vereinbart, ist Remscheid. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Remscheid vereinbart.

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